Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen und Messeauftritte

Erkennen Sie, wo Sie stehen, und verstehen Sie, was Sie brauchen – um erstens gesetzeskonform zu veranstalten und zweitens dabei keine Ressourcen zu verschwenden.


Prüfen Sie hier Ihre Gefährdungsklasse als ersten Bedarfsindikator.

Allgemeine Gefährdungsklasse:


Das ESC-Gefährdungsbeurteilungssystem

Das ESC-Gefährdungsbeurteilungssystem ist der Schlüssel für eine realistische Einschätzung des Gefährdungslevels Ihres Projektes. Hieraus resultieren die notwendigen Maßnahmen, um das Restrisiko zu minimieren. Es wird klar, ob ein Sicherheitskonzept nötig ist – und wenn ja, in welchem Umfang.

Falls keines nötig ist, dann sparen Sie Geld und sind dennoch auf der sicheren Seite. Falls eines notwendig ist, dann bekommen Sie sehr früh im Projekt eine valide Aussage für die Anzahl und Komplexität notwendiger Maßnahmen. Hieraus resultiert wiederum eine fundierte Einschätzung, was Sie an Budgets für die Umsetzung einstellen müssen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und Entscheidungskompetenz, denn Sie können sehr früh im Prozess erkennen, ob das angestrebte Projekt mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzbar ist.

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die darauffolgende Prozess- und Maßnahmenimplementierung gehören zum ESC-Kerngeschäft. Wir stimmen die Gefährdungen mit Ihnen ab, beraten Sie bei der Maßnahmendefinition und fassen das Ergebnis in Ihren Betriebsanweisungen zusammen. Damit rutscht dann nichts mehr durch und die wichtigen und relevanten Informationen landen bei denen, die es erfahren und umsetzen müssen – Ihrem Team und Ihren Dienstleistern.

Ein weiterer wichtiger Mehrwert: Dank unserer Gefährdungsbeurteilung können Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens fundiert und auf den Punkt genau Stellung zu Ihrer Gefährdungseinschätzung beziehen und angeben, welche Maßnahmen Sie zur Risikominimierung durchgeführt haben.

Ihre Vorteile

  • Sicherstellen, dass Sie im Schadensfall schriftlich nachweisen können, dass Sie die gesetzlich geforderte Beurteilung der Risiken durchgeführt haben.
  • Frühzeitig das Bewusstsein dafür bekommen, in welcher Gefährdungsklasse Ihr Projekt liegt und welche Maßnahmen von wem umgesetzt werden müssen.   
  • Stimmen Sie in übersichtlicher Form und einvernehmlicher Weise Ihre Restrisiken mit der Geschäftsführung und den Behörden ab.
  • Schaffen Sie Klarheit darüber, zu welcher Phase Ihrer Veranstaltung welche Qualifikation für die Umsetzung Ihrer Verantwortlichkeiten eingesetzt werden muss.
Gefährdungsbeurteilungen für Events und Messeauftritte erstellen und umsetzen

Für wen und wann macht eine Gefährdungsbeurteilung Sinn?

Unter anderem, wenn Sie

  • Events, Messen und Roadshows veranstalten und darlegen müssen, bei welchem Projekt Sie ein individuelles Sicherheitskonzept erstellen und bei welchem nicht.
  • den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine Risikobewertung in den Bereichen Besucherschutz und koordinative Arbeitssicherheit durchführen müssen.
  • mehrere Firmen für Ihr Projekt beauftragen und gesetzlich verpflichtet sind, den übergeordneten Arbeitsschutz zu koordinieren.
  • nicht mehr aus dem Bauch heraus entscheiden wollen, wann welche Qualifikation für die Umsetzung Ihres Projektes notwendig sein muss.
  • fundiert mit den Behörden über notwendige und nicht notwendige Maßnahmen zur Genehmigung Ihres Projektes verhandeln wollen.
  • im Schadensfall eine ausführliche Dokumentation vorlegen möchten, in der die allgemein als vertretbar anerkannten Restrisken dargelegt sind.
  • darlegen wollen, warum Sie unter Umständen die Entscheidung getroffen haben, kein Sicherheitskonzept zu erstellen.

Welche verschiedenen allgemeinen ESC-Gefährdungsbeurteilungen gibt es und warum sind diese umzusetzen?

Allgemeine Gefährdungsbeurteilung des Risikolevels Ihres Projekts

  • Risikobeurteilung des Veranstalters gem. DIN 15750
  • Legt durch Risikokategorie dar, ob ein oder kein Sicherheitskonzept zu erstellen ist

Detaillierte Gefährdungsbeurteilung Besucherschutz

  • Risikobeurteilung des Veranstalters gem. DIN 15750, Versammlungsstättenverordnung und den Verkehrssicherungspflichten  
  • Definiert Risiko, Maßnahmen, Restrisiko und Verantwortlichkeiten

Detaillierte Gefährdungsbeurteilung koordinativer Arbeitsschutz

  • Risikobeurteilung des Veranstalters gem. Arbeitsschutzgesetz und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften  
  • Definiert Risiko, Maßnahmen, Restrisiko und Verantwortlichkeiten

Detaillierte Gefährdungsbeurteilung Auf & Abbau vs.
Regelbetrieb/Öffentlicher Bereich

  • Risikobeurteilung des Veranstalters gemäß den Verkehrssicherungspflichten  
  • Beurteilt die Gefährdungen in nicht abgetrennten Bereichen (Passanten vs. Auf- und Abbautätigkeiten)
  • Definiert Risiko, Maßnahmen, Restrisiko und Verantwortlichkeiten

Gefährdungsbeurteilung Qualifikation

  • Risikobeurteilung des Veranstalters gemäß Versammlungsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung
  • Definiert für welche Phase Ihres Projektes welche Mindestqualifikation eingesetzt werden muss

Welche Vorteile haben Sie von unseren Gefährdungsbeurteilungen?

  • Kosteneinsparung durch eigenständige Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen basierend auf unseren Vorlagen
  • Hohe und frühzeitige Entscheidungskompetenz
  • Detaillierte Klarstellung relevanter Restrisiken
  • Budgetindikator durch Definition notwendiger Schutzmaßnahmen und Klarstellung, wann welche Qualifikationen gebraucht und bezahlt werden müssen
  • Basis für behördliche Abstimmung und Genehmigung
  • Hohe Qualität durch individualisierte Templates  
  • Mehrsprachigkeit
  • Einbeziehung und Abstimmung lokaler Vorgaben/Behörden
  • Klarstellung der Verantwortlichkeiten sowohl in Gefährdungsbeurteilung als auch in Betriebsanweisungen    
  • Budgetoptimierung durch Definition und Umsetzung der richtigen und nötigen Maßnahmen
  • Hohes Sicherheitsniveau – professionelle Außendarstellung
  • Klare Delegation von Unternehmerpflichten
  • Begrenzen von Haftungsrisiken
  • Durchführungsdokumentation gesetzlich vorgeschriebener Prozesse
  • Vermeidung von Rechtsfolgen
  • Darlegung höchstmöglicher Einvernehmlichkeit in Bezug auf gesellschaftlich anerkannte Restrisiken bei ähnlichen Projektformaten
  • Ortsunabhängige Umsetzung interner Sicherheitsstandards
  • Gezielte, vereinfachte Briefings Dritter/Externer
  • Dokumentationen gesetzlich geforderter Risikobeurteilungen   
  • Entlastung interner Ressourcen 
  • Vermeidung von Unfällen