HÄUFIGE FRAGEN

Veranstaltungssicherheit ist ein umfassender Bereich und nicht selten werden die Augen immer größer und größer und das Nicken immer intensiver und intensiver, wenn wir im Gespräch gemeinsam Antworten auf Ihre Fragen finden. Um Ihnen schon vor einem persönlichen Gespräch den ein oder anderen Aha-Moment zu verschaffen, finden Sie hier kurze Antworten auf einige relevante Fragen rund um unsere Arbeiten, unsere Leistungen und vieles mehr.

Für die FAQ gelten unsere Nutzungshinweise - Disclaimer.

Sie haben eine ganz eigene Frage? Und Sie möchten eine ganz individuelle Antwort? Dann schreiben Sie uns unter: info@event-safety-consult.eu
Oder rufen Sie uns an unter: +49 6221 8901611

FAQ – WISSENSWERTES

Veranstaltungssicherheit

Gibt es eine genaue Vorgabe,was alles in einem Sicherheitskonzept für meine Veranstaltungen enthalten sein muss?

  • Eine gesetzliche Vorgabe zu Inhalt und Struktur von Sicherheitskonzepten gibt es derzeit nicht. Deshalb müssen die Empfehlungen von Verbänden und Organisationen wie z. B. der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit (AVGS) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) als Stand der Technik berücksichtigt werden. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern und großen Gemeinden Vorgaben zur Erstellung von Sicherheitskonzepten.

Wer darf ein Sicherheitskonzept für meine Veranstaltungen erstellen?

  • Wenn für die Veranstaltung ein Sicherheitskonzept verpflichtend ist, muss dieses vom Betreiber der Versammlungsstätte, vom Veranstalter oder von einem Beauftragten erstellt werden. Eine Mindestqualifikation ist hier nicht gesetzlich geregelt. Zu empfehlen ist allerdings, dass bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes Fachleute aus dem Bereich der Veranstaltungssicherheit mitwirken.

Wann benötige ich ein Ordnungsdienst- und Räumungskonzept für meine Veranstaltungen?

  • Ordnungsdienstkonzepte müssen entweder auf Veranlassung der Genehmigungsbehörden oder im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes, z. B. auf der Basis der Versammlungsstättenverordnung, angefertigt werden. Sie geben Aufschluss über die Anzahl des eingesetzten Personals, seine Positionen und seine Aufgaben. Es sollte ggf. Verweise auf für das Personal notwendige Handlungsanweisungen und Qualifikationen sowie die Ausrüstung geben.
  • Gemäß Versammlungsstättenverordnung sind eigenständige Räumungskonzepte erst ab 1.000 Besuchern verpflichtend. Die für die Räumung erforderliche Organisation muss bis zu dieser Grenze im Rahmen der jeweiligen Brandschutzordnung erarbeitet werden. Sollte keine Brandschutzordnung vorhanden sein, muss bei Veranstaltungen auch für diese Größenordnung ein Räumungskonzept erstellt werden.

Mit wem muss ich das Räumungskonzept für meine Veranstaltung abstimmen?

  •  Ein Räumungskonzept muss mit den anderen im Sicherheitskonzept definierten Szenarien und Notfallplänen abgestimmt sein.
  • Im Rahmen der Genehmigung einer Veranstaltung und/oder einer Versammlungsstätte findet dann eine Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden statt.

Verantwortung/Qualifikation

Bin ich für die Umsetzung aller Regeln und Vorgaben bei der Umsetzung meiner Veranstaltung verantwortlich?

  • Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie in Ihrer Funktion als Betreiber oder Veranstalter verantwortlich. Sie können aber geeignete Personen mit der Übernahme von einigen Ihrer Aufgaben und Pflichten beauftragen. Die Auswahl und Kontrolle dieser Personen verbleibt dabei in der Verantwortung des Betreibers bzw. Veranstalters.

Welche Verantwortungen kann ich bei Veranstaltungen delegieren?

  • Verantwortung ist nicht delegierbar. Betreiber und Veranstalter können aber geeignete Personen mit der Übernahme von einigen ihrer Aufgaben und Pflichten beauftragen. Die Auswahl und Kontrolle dieser Personen verbleibt dabei in der Verantwortung des Betreibers bzw. Veranstalters.

Spielt bei Veranstaltungen die Erfahrung bei der Übernahme von verantwortlichen Tätigkeiten für meine Veranstaltungen eine Rolle?

  • Neben der Persönlichkeit und dem Fachwissen entscheidet vor allem die Lebens- und Berufserfahrung über die Eignung einer Person als Verantwortlicher. Ein Verantwortlicher muss fachliche und organisatorische Entscheidungen treffen und auch durchsetzen können – im Einzelfall sogar gegenüber Vorgesetzten und Auftraggebern, wenn er überzeugt ist, damit Schaden abzuwenden.
  • In Kap. 6 des Branchenstandards IGVW-SQO6 heißt es z. B. zum Veranstaltungsleiter: „Für die Beauftragung zur Veranstaltungsleitung sind nur Personen geeignet, die das einschlägige branchenspezifische Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben ausführen zu können.“

 

Infektionsschutz/Hygiene

Was muss ich als Veranstalter im Bereich Infektionsschutz beachten?

  • Aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes (und ggf. aus Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften der Bundesländer, z. B. zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2) ergibt sich für Veranstalter die Pflicht zur Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes.
  • In diesem Infektionsschutzkonzept sind alle Maßnahmen dargestellt, die dazu gedacht sind, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Was ist der Unterschied zwischen einem Infektionsschutzkonzept und einem Sicherheitskonzept und wo sind die Schnittstellen bei meinen Veranstaltungen?

  • Ein Sicherheitskonzept umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die zur Einhaltung eines definierten Sicherheitslevels notwendig sind. Bei einem Infektionsschutzkonzept liegt der Fokus auf den Maßnahmen, die dazu gedacht sind, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Ein Infektionsschutzkonzept kann dabei Teil eines Sicherheitskonzeptes sein oder unabhängig davon erstellt werden.
  • Bei der Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes muss man als Verantwortlicher darauf achten, dass die darin definierten Maßnahmen nicht andere, im Sicherheitskonzept definierte Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Besuchern abschwächen oder außer Kraft setzen oder sogar selbst zu neuen Gefährdungen führen.

Arbeitsschutz/Mitarbeiter

Was muss ich mit meinen Mitarbeitern machen, bevor ich diese zum Arbeiten auf einer Veranstaltung entsende?

  • Neben der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung müssen die Mitarbeiter auch für jede neue Veranstaltung unterwiesen werden. Das trifft z. B. zu, wenn sich eine Veranstaltung grundlegend verändert hat oder wenn sie an einem anderen Ort stattfindet. Inhalte einer solchen Unterweisung sind neben den Bedingungen vor Ort auch die Gefährdungen, die sich während dieser Veranstaltung für die Mitarbeiter ergeben, und die Maßnahmen und Verhaltensregeln, die sie befolgen müssen, um die Gefährdungen zu vermeiden.

Was ist ein SIGEKO im Veranstaltungsbereich?

  • SIGEKO ist die Abkürzung für Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Die Pflicht zur Einsetzung eines SIGEKOs begründet die Baustellenverordnung (BaustellV). Der SIGEKO ist danach ganz allgemein für die Erarbeitung und Umsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans, also für die Koordination des Arbeitsschutzes bei der Planung und Umsetzung eines Projektes verantwortlich. Die Einsetzung von SIGEKOs wird auch bei großen und komplexen Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten immer mehr zur üblichen Praxis.

Was bedeutet ASM im Veranstaltungsbereich?

  • ASM ist die Abkürzung für Arbeitsschutzmanagement. Damit ist der integrierte Ansatz gemeint, alle Aspekte des Arbeitsschutzes zu betrachten, von der Planung bis zur Umsetzung, in allen Bereichen des Arbeitsprozesses und unter Berücksichtigung aller Beteiligten.
  • Wichtige Teile des Arbeitsschutzmanagements sind dabei die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und die kontinuierliche Fortführung dieses Prozesses über die gesamte Lebensdauer eines Projektes hinweg.

Unternehmen ESC

Wie ist ein Projektteam von ESC bei der Realisation von Veranstaltungen konzipiert?

  • Unsere Teams werden individuell nach den Anforderungen des Projektes zusammengestellt, hierbei spielen sowohl unterschiedliche Qualifikationen als auch entsprechende Erfahrungen eine Rolle. Falls möglich, bilden wir regionale Synergien, um für Sie effizient und schnell am Ort des Projektes zu sein.   

Von wem wird ESC für die Umsetzung von Veranstaltungen beauftragt?

  • Je nach Projekt werden wir entweder direkt vom Veranstalter/Betreiber beauftragt oder arbeiten im Auftrag einer Agentur bzw. eines Generalübernehmers/Generalunternehmers.
  • Egal in welcher Konstellation, ob als direkter Auftragnehmer oder Subunternehmer, ESC agiert immer unter eigenem Namen und im Auftrag des Veranstalters und vertritt dessen Verhandlungsposition in den beauftragen Bereichen.

Für wen arbeitet ESC bei der Umsetzung von Veranstaltungen?

  • Wir arbeiten für Industrieunternehmen, die Veranstaltungen und Messen umsetzen, für Agenturen, Generalüber- oder Unternehmer, Veranstalter, Betreiber, Universitäten/Hochschulen/Studierendenwerke oder Sportvereine u. v. m.
  • Eine Auswahl unserer Kunden ersehen Sie hier

Wie lange bestehen Auftragsverhältnisse bei der Umsetzung von Veranstaltungen?

  • Unser Fokus besteht auf einer langfristigen und verantwortungsvollen Zusammenarbeit, mit vielen unserer Kunden arbeiten wir seit vielen Jahren bei unterschiedlichsten Projekte zusammen.

In welchen Ländern setzt die ESC Veranstaltungsprojekte um?

  • ESC ist international tätig, Produktionen in Europa sind unser Tagesgeschäft. Mit unserem stetig wachsenden internationalen Partnernetzwerk setzen wir Ihre Vorhaben mit örtlichem Know-how bzw. regionalen Kontakten und einer Projektleitung in Deutschland um. 

ESC Leistungen

Warum sind CAD-basierte Planungsunterlagen notwendig und für meine Veranstaltungen wichtig?

  • Um bei der Planung und Umsetzung einer Veranstaltung möglichst reibungslos und ohne Informationsverluste mit Teilnehmern, Partnern und Mitarbeitern zu kommunizieren, ist es notwendig, allgemeingültige Standards einzuhalten. Für Pläne und Zeichnungen existieren dafür die unterschiedlichsten Vorgaben aus den DIN-EN-ISO-Standards.
  • Bei der Einholung der nötigen behördlichen Genehmigungen für die Durchführung einer Veranstaltung wird von den Genehmigungsbehörden i. d. R. die Einhaltung dieser Standards bei der Einreichung der Planunterlagen vorausgesetzt.

Warum ist eine übergeordnete und konsolidierte Koordination der Bereiche Besucher- und Arbeitssicherheit für meine Veranstaltungen sinnvoll?

  • Auf der einen Seite sind die Ursachen, die zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen, oft auch die gleichen, die zu Gefährdungen von Besuchern und Mitwirkenden führen, und umgekehrt. Auf der anderen Seite können die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Arbeiten zu Gefährdungen von Besuchern und Mitwirkenden führen oder die Besucher können Gefährdungen für die Beschäftigten verursachen.
  • Um einen möglichst genauen Überblick über mögliche Gefährdungen und ihre gegenseitige Beeinflussung zu erreichen, müssen alle Bereiche einer Veranstaltung im Rahmen einer umfassenden Analyse betrachtet und die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen in einem integrierten Konzept zusammengeführt werden.

Wann benötige ich und was bringt mir ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) bei meinen Veranstaltungen?

  • Ein Arbeitsschutzmanagement ist der integrierte Ansatz, alle Aspekte des Arbeitsschutzes zu betrachten, von der Planung bis zur Umsetzung, in allen Bereichen des Arbeitsprozesses und unter Berücksichtigung aller Beteiligten. Wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und die kontinuierliche Fortführung dieses Prozesses über die gesamte Lebensdauer eines Projektes hinweg zu einem festen Bestandteil der betrieblichen Abläufe werden, kann man von einem AMS sprechen.
  • Mittels eines solchen AMS ist es möglich, auch bei umfangreichen und komplexen innerbetrieblichen Abläufen und Veranstaltungen kontinuierlich ein hohes Level beim Arbeitsschutz zu garantieren.